FM MOTORRADREISEN

AGB's

Reise- und Zahlungsbedingungen


1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf sonstigem Wege (z.B. e-mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf grundsätzlich keiner Schriftform. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß erhält der Reisegast vom Reiseveranstalter die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

2. Leistungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben der Reisebestätigung sowie aus den für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibungen des Programms des Reiseveranstalters, jedoch unter Berücksichtigung der landesüblichen Besonderheiten, auf die in den Unterlagen des Reiseveranstalters gesondert hingewiesen wird.

b) Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch den Reiseveranstalter.

c) Von seiten des Reisenden ist eine Anzahlung in der Höhe von € 400,-- sofort nach der Anmeldung zu leisten. Der vereinbarte Reisepreis (abzüglich der Anzahlung) ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise beim Reiseveranstalter durch Barzahlung oder Überweisung auf das angegebene Konto des Reiseveranstalters (maßgebend ist der Eingang beim Reiseveranstalter) gutzubringen.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, im jeweiligen Reiseangebot enthaltene und mit der Buchungsbestätigung bestätigte Touren bzw. Tourabschnitte zu ändern, insbesondere, wenn dringend notwendige Erfordernisse, so z. B. Witterungseinflüsse, Straßensperrungen, Einwirkungen Dritter oder das fahrerische Niveau der Gruppe dies erfordern.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der nachweisbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfange zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

4. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein die Reise nicht an, so wird der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

bis 62 Tage vor Abreise: 20% vom Reisepreis

unter 62 Tage wird der gesamte Reisepreis in Rechnung gestellt, ebenso bei Nichterscheinen.

b) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich der Person des Reisenden, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), erhält der Reiseveranstalter bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von EUR 25,-- pro Reisenden. Bei derartigen Umbuchungen nach diesem Termin kann der Reiseveranstalter Aufwendungsersatz entsprechend der Regelung für Rücktritte verlangen.

c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

e) Bearbeitungsgebühren, Rücktritts- und Verbuchungsentgelte sind sofort fällig.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich bei Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es nicht um völlig unerhebliche Leistungen geht oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschl. der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichung einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall verpflichtet sich der Reiseveranstalter, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.

c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Reiseveranstalter nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. In diesem Fall erhält der Reisende neben der Rückzahlung bereits geleisteter Zahlung eine Erstattung von EUR 25,-- für den Buchungsaufwand, wenn von einem Ersatzangebot kein Gebrauch gemacht wird.

d) Bis zum Antritt der Reise bei Zahlungsverzug des Reisenden hinsichtlich des Reisepreises, der ohne Mahnung eintritt, wenn der vereinbarte Reisepreis nicht 40 Tage vor Reiseantritt bezahlt ist.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt, so z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters

a) Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

b) Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

c) Der Reisende erklärt durch seine Unterschrift auf der gesonderten Haftungsverzichtserklärung, daß er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm evtl. verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Gleichzeitig verzichtet der Reisende mit seiner Unterschrift unter den gesonderten Haftungsverzicht gegenüber dem Reiseveranstalter, seinen Beauftragten und Vertretern auf sämtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die aufgrund von Schadensereignissen oder Unfällen im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige der Republik Österreich, in der die Reise hauptsächlich angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

11. Flugplan

a) Die Gestaltung des Flugplanes liegt im wesentlichen bei den Fluggesellschaften. Es gelten im allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugzeiten. Im Katalog abgedruckte Flugzeiten dienen der Information und sind unverbindlich. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung oder der Fluggesellschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für evtl. Verspätungen wird keine Haftung übernommen.

b) Reisende haben sich zu den vorgegebenen Zeiten, die in den Flugtickets ausgeschrieben sind, am Flughafen bzw. check-in-Schalter einzufinden. Bei Verspätungen kann eine Haftung des Reiseveranstalters nicht übernommen werden.

14. Besondere Hinweise

a) Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Zum Schutz des Kunden vor finanziellen Risiken wird der Abschluß einer solchen dringend empfohlen.

b) Auch weitere Versicherungen zum Schutz des Reisenden, so Zusatzkrankenversicherung, Vollkaskoversicherung für mitgeführte Kfz./Motorräder, Teilkaskoversicherung für mitgeführte Kfz./Motorräder oder Unfallversicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Zum Schutz des Reisenden vor finanziellen Risiken wird der Abschluß solcher Versicherungen dringend empfohlen.

c) Alle Angaben im Prospekt des Reiseveranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung, der jeweils angegeben ist. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Innsbruck.

16. Veranstalter

Mittendorfer Franz
FM-Motorradreisen
Hauptstraße 119
89250 Senden
Deutschland

E-Mail: fm-motrradreisen.aon.at

17. Reiseleiter

FM-Motorradreisen
Egerdachstraße 5
6020 Innsbruck
Austria

Tel: +43 664 127 147 5
E-Mail: fm-motorradreisen.aon.at
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